Trägerverein

Gemeinnützigkeit:

 

Der Verein ist nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer befreit, weil er ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten Zwecken im Sinne der §§ 51 ff AO dient. Er fördert die gemeinnützigen Zwecke Förderung der Jugendhilfe und Förderung der Erziehung und ist berechtigt, für Spenden, die ihm zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbetätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck auszustellen.

Geschichte des Trägervereins:

 

1925 kauften Freunde und Förderer des Altonaer Realgymnasiums das Hotel Föhringer Hof in Nieblum und stellten es diesem zur außerschulischen Ausbildung zur Verfügung. Nach dem 2ten Weltkrieg wohnten Flüchtlinge in dem Gebäude aber schon 1946 hatte der Hamburger Senat das Schullandheim wieder der inzwischen Ernst-Schlee Gymnasium genannten Schule zur Verfügung gestellt, die von da an mit viel Freude und großem Einsatz aller Beteiligten das Haus wieder nutzte. Die Heimleitung wurde bis in die 70er Jahre vom Direktorium oder Pädagogen der Schule gestellt. Auch wurde ein Anbau am Haupthaus vorgenommen und das Friesenhaus gekauft. Doch durch zu geringe Auslastung entstand Mitte der 70er Jahre eine Schieflage und es war niemand mehr bereit, die Verantwortung für die Zukunft zu übernehmen. Einige junge Lehrkräfte am Schlee-Gymnasium erinnerten sich an die Entstehungsgeschichte, suchten sich Gleichgesinnte, ließen die alte Satzung aus den 20er Jahren des Fördervereins wieder aufleben und übernahmen mit dem neuen, kleinen Verein 1975 wieder das Schullandheim in Nieblum. Dieser Trägerverein , bestehend aus Freunden und Förderern, Pädagogen, dem Direktorium der Schule, Elternrats- und Vereinsmitgliedern ehemaliger Schüler, betreibt seitdem eigenverantwortlich das Ernst-Schlee-Schullandheim in Nieblum. Nachdem das Schlee-Gymnasium aufgelöst wurde, suchte sich der Verein eine neue Trägerschule und das ist seitdem das Gymnasium Othmarschen.


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Antrag auf Mitgliedschaft 27.01.19.pdf
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